Nur noch Güter des täglichen Bedarfs dürfen ab Montag in den Läden feilgeboten werden. Doch welche sind das eigentlich?
Folgende Läden dürfen laut Corona-Verordnung auch am Montag noch ihre Waren verkaufen – einige Produkte müssen unter Umständen abgedeckt werden:
- Lebensmittelläden
- Tankstellen-Shops
- Drogerien und Apotheken
- Brillengeschäfte
- Telekom-Shops
- Wäschereien
- Fahrradgeschäfte
- Autogaragen
- Schlüsseldienste
- Wäschereien
- Nähereien
- Blumenläden
- Fachgeschäfte für Bau- und Garten
- Kiosk
Diese Produkte gehören zum täglichen Bedarf:
- Food: Fleisch, Fisch, Wurst, Molkereiprodukte, Einer, frisches Obst und Gemüse, Brot und Gebäck
- Food 2: Alkoholische und alkoholfreie Getränke, Süsswaren, Tabakprodukte, Konserven, Nährmittel wie Mehl, Getreide, Reis oder Nudeln), Gewürze, Tiefkühlwaren, Babynahrung
- Hygieneprodukte: WC-Papier, Badezusätze, Parfums, Deodorants, Hautcreme, Rasierzubehör, Haarpflegemittel, Zahnpflege, Babypflege, Windeln, sonstige Kosmetika, frei verkäufliche Arzneimittel
- Koch und Essgeschirr: Bestecke und Kochutensilien, Aufbewahrungsbehälter und -folien, Kerzen
- Weitere: Wasch-, Reinigungs- und Pflegemittel, Zeitungen und Zeitschriften, Papier- und Schreibwaren, Zimmerpflanzen und Schnittblumen, Fotoverbrauchsmaterial, Elektrotechnische Ersatzteile und Zubehör, Strumpfwaren, Unterwäsche, Babykleider, Tiernahrung
Die Liste ist nicht abschliessend. Quelle: Bund
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H. Muster, 13.01.2021, 19:15 Uhr Bei «Food» schreiben Sie «Einer»; meinen Sie «Eier» oder ein Einerli?
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