Vorerst keine längere Freiheitsstrafe

Eine lebenslängliche Freiheitsstrafe soll weiterhin maximal 20 Jahre dauern, zumindest bis auf weiteres. Das will die Rechtskommission des Nationalrates. Sie lehnt zwei Initiativen ab, die eine Erhöhung der Maximaldauer verlangen. SVP-Nationalrat Luzi Stamm fordert eine Höchststrafe von neu 60 Jahren, sein Parteikollege Andreas Glarner will eine bedingte Entlassung von Verurteilten nach frühestens 30 Jahren. Die Rechtskommission hat zwar ein gewisses Verständnis für die Forderungen, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Sie wolle jedoch noch einen Bericht vom Bundesrat zum Thema lebenslängliche Freiheitsstrafen abwarten.

Quelle:swisstxt
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