Lärm: Bundesgericht schickt Kanton Luzern zurück auf Feld 1
Das Bundesgericht fällt ein wegweisendes Urteil. Der Kanton Luzern muss bei Lärmsanierungen über die Bücher. Das Gericht gibt einem Privatkläger aus Kriens recht.
Die Lärmkarte des Kantons Luzern spricht eine klare Sprache. An der Luzernerstrasse in Kriens ist es laut. So laut, dass bei vielen Gebäuden die vom Bund festgesetzten Grenzwerte überschritten werden. Es ist also zu laut an der Luzernerstrasse. Trotzdem gilt sie als lärmsaniert. Eine entsprechende Lärmsanierung hat der Kanton im Jahr 2000 vorgenommen.
Dominik Hertach wohnt an der Luzernerstrasse und ist darum dem täglichen Lärm ausgesetzt. Ihm ist nun ein Grosserfolg gelungen. Denn er hat gegen die Lärmsanierung des Kantons geklagt und ist damit bis vor Bundesgericht gegangen. Und dieses gibt ihm recht, wie das am Mittwoch veröffentlichte Urteil zeigt.
Kanton muss Tempo 30 prüfen
Für den Kanton bedeutet das, dass er die Lärmsanierung aus dem Jahr 2000 nochmals überprüfen muss. Insbesondere muss er prüfen, ob der Einbau eines neuen, lärmarmen Belags und die Einführung von Tempo 30 eine effektive Reduktion des Lärms bewirken würden.
Für Kläger Dominik Hertach ist es ein erfreulicher Entscheid. «Jetzt muss der Kanton Luzern auf der Luzernerstrasse durch Kriens als Sofortmassnahme Tempo 30 anordnen und so rasch als möglich einen lärmarmen Belag einbauen», fordert er und beruft sich dabei unter anderem auf die Stellungnahme des Bundesamtes für Umwelt (BAFU). Dort heisst es: «Vor dem Hintergrund der jüngeren Erkenntnisse einerseits sowie der dazu ergangenen Rechtssprechungspräzisierung andererseits wäre aus unserer Sicht heute im Fall der Luzernerstrasse eine Geschwindigkeitsreduktion zwingend zu prüfen. Dasselbe gilt für den Einbau eines lärmarmen Belags.»
Wegweisend ist das Urteil für den Kanton Luzern auch darum, weil das Beispiel der Luzernerstrasse nun Schule machen könnte. Im ganzen Kanton gibt es Strassen, die zwar zu laut, aber trotzdem als lärmsaniert gelten. Mit diesen «Papiersanierungen», wie sie von Umweltschutzorganisationen genannt werden, könnte jetzt Schluss sein.
- Medienmitteilung von Dominik Hertach