Veranstaltungen wohl ab Juli möglich

Der Bundesrat will Veranstaltern Planungssicherheit bieten. Kantone sollen darum Veranstaltungen ab Ende Mai bewilligen können, die nach dem 1. Juli stattfinden. Erlaubt die epidemiologische Lage eine Durchführung nicht wie geplant, würden die Organisatoren bewilligter Veranstaltungen entschädigt. Damit dieser sogenannte «Schutzschirm» greift, müssten betroffene Veranstaltungen einen Besucherkreis von mindestens 1000 Personen pro Tag erreichen, der über die Kantonsgrenze hinaus geht. Wenn die Veranstaltungen nach dem 1. Juli stattfinden, sollen 3000 Teilnehmende bewilligt werden können, nach dem 1. September gar 10’000 Personen.

Quelle:swisstxt
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