Urteil der Vorinstanz kassiert
Die Vorinstanz des Bundesgerichts, das Bundesverwaltungsgericht, wies die Beschwerde gegen die «Kabelaufklärung» noch mit dem Hinweis ab, die Betroffenen könnten Auskunft darüber einfordern, welche Daten der Nachrichtendienst NDB über sie gespeichert habe. Der NDB hatte die Betroffenen hingegen wissen lassen, er könne keine Informationen darüber geben, ob sie überwacht würden, weil diese Informationen geheim seien. Mit dieser Argumentation sei eine wirksame Beschwerde gegen die Überwachung aber nicht möglich, urteilte jetzt das Bundesgericht. Das Bundesverwaltungsgericht muss die Beschwerde deshalb noch einmal prüfen.
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