Untersuchungen gegen Mitarbeitende eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Sursee hat die Untersuchungen gegen drei Mitarbeiter der Firma Kronoswiss in Menznau eingestellt. Es wurde geprüft, ob im Zusammenhang mit dem Tod des Täters eine strafbare Handlung vorliegen könnte. Die Untersuchungsbehörden schliessen dies aus. Sie gehen von einem Suizid oder einem selbstverschuldeten Unfall des Täters aus. Abklärungen zum Tatmotiv sind noch hängig. Am 27. Februar 2013 schoss ein damals 42-jähriger Mitarbeiter im Kantinenbereich auf mehrere Personen. Dabei tötete und verletzte er mehrere Menschen. Der Täter selber wurde von der Polizei vor Ort tot aufgefunden.

4 Opfer verstorben – 5 Personen verletzt – Täter tot

Der Täter betrat am 27.2.13 um 08.41 das Areal der Firma Kronoswiss. Im Kantinenbereich schoss er auf mehrere Personen, wobei er drei Personen tödlich, fünf Personen schwer und eine Person leicht verletzte. Ein Verletzter verstarb später im Spital. Eine Person ist aus gesundheitlichen Gründen bis heute nicht einvernahmefähig. Der Täter selber wurde vor Ort tot aufgefunden. Für die Tat benutzte er eine Pistole, mit welcher er mindestens 18 Schüsse abfeuerte.

Untersuchungen eingestellt – Mitarbeiter entlastet

Die Staatsanwaltschaft hat die gesetzliche Verpflichtung zu prüfen, ob im Zusammenhang mit dem Tod des Täters eine strafbare Handlung vorliegt. Dazu wurden vorsorglich gegen drei Mitarbeitende, welche sich in der Kantine befanden, Strafuntersuchungen eingeleitet. Diese wurden inzwischen eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt. Sowohl die Abklärungen der Instituts für Rechtsmedizin Zürich wie auch diverse Befragungen entlasten die Mitarbeitenden. Auch die Schmauchspurenabklärungen vom Forensischen Institut Zürich ergaben keine neuen Erkenntnisse. Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass der Täter Suizid begangen hat oder durch einen selbstverursachten Unfall (ungewollte Schussabgabe) tödlich verletzt wurde.

Psychiatrisch-Forensisches Gutachten zum Motiv noch offen

Zur Klärung des Tatmotivs hat die Staatsanwaltschaft u.a. umfassende Ermittlungen im privaten und auch beruflichen Umfeld des Täters durchgeführt. Zudem wurde bei der Luzerner Psychiatrie ein forensisch-psychiatrisches Gutachten über den Täter in Auftrag gegeben. Dieses soll Aufschluss über die Frage nach allfälligen psychiatrischen Auffälligkeiten des Täters im Sinne einer Krankheit wie auch Aussagen zum möglichen Hintergrund der Tat machen. Das Gutachten ist noch ausstehend.

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