7300 Mitarbeiter betroffen

Unklare Arbeitsbedingungen für Angestellte des Luks

Wer dem Schreiben des Luks aktiv ablehnt, beendet automatisch das Arbeitsverhältnis. (Bild: Symbolbild zvg)

Das Kantonsspital Luzern wird in zwei Monaten in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft umgewandelt. Für die 7300 Mitarbeiter sind die künftigen Arbeitsbedingungen unklar. Wer dem Übertritt zum neuen Arbeitgeber nicht zustimmt, beendet automatisch das Arbeitsverhältnis.

Das Kantonsspital in Luzern wird in zwei Monaten in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft umgewandelt. Mit 7300 Mitarbeitenden ist das Luzerner Kantonsspital (Luks) der grösste Arbeitgeber im Kanton Luzern, berichtet die Luzerner Zeitung am Freitag.

Die Umwandlung des Luks in die «Luks Spitalbetriebe AG» hat Folgen für die Mitarbeiter, obwohl der Kanton alleiniger Aktionär sein wird. Die Spitalbetriebe in Luzern, Sursee und Wolhusen werden in die neue Tochterfirma ausgelagert. Eine weitere Tochterfirma wird die Spital Nidwalden AG durch den Kauf von 60 Prozent der Aktien sein. Zusätzlich soll die Umwandlung der Luzerner Psychiatrie (Lups) in eine gemeinnützige AG per Mitte 2022 erfolgen, so die Zeitung.

Ab dem 1. Juli wird das heutige Arbeitsverhältnis als privatrechtliches Arbeitsverhältnis gemäss Obligationenrecht weitergeführt. Dies wegen der neuen Rechtsform, sagt Markus von Rotz, Medienbeauftragter beim Luks, gegenüber der Zeitung.

Ab Juli gilt nicht mehr das kantonale Personalrecht

Für die Mitarbeiter gelte daher nicht mehr das Personalrecht des Kantons Luzern, die bisherigen Anstellungsbedingungen sollen aber zumindest vorübergehend inhaltlich unverändert bleiben, so von Rotz. Dies bedeutet, dass der Kündigungsschutz und die betriebliche Mitwirkung der Personalkommission erhalten bleiben. Das neue Personalrecht wird vom Ausgang der Urabstimmung über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) abhängig sein. Die soll bis Ende Jahr über die Bühne gehen.

Wird dieser angenommen, tritt er Mitte 2022 in Kraft. Wird der GAV abgelehnt, werden die künftigen Anstellungsbedingungen durch ein neues Personalreglement definiert, das zurzeit erarbeitet werden muss. Das Personalreglement kann vom Luzerner Kantonsspital einseitig angepasst werden, beim GAV braucht es bei Anpassungen zwingend Verhandlungen.

Politischer Vorstoss ist hängig

Es herrsche noch wenig Klarheit über die künftigen Arbeitsbedingungen, was auch im Schreiben zum Ausdruck komme und verunsichere, so SP-Kantonsrätin Melanie Setz. Das Personal könne nur mit einem GAV auf Augenhöhe mit dem Spital als Arbeitgeberin sein. Wie die Verhandlungen zum GAV laufen und was das für die Arbeitsbedingungen im Luzerner Kantonsspital bedeutet, will der grüne Kantonsrat Hannes Koch mittels Vorstoss erfahren.

Wer dem in einem Schreiben angekündigte Übertritt nicht zustimmt, muss diesen schriftlich ablehnen und beendet in diesem Falle das Arbeitsverhältnis mit dem Luks. Es seien bisher beim Luks keine Anfragen der Mitarbeitenden eingegangen, so Sprecher Markus von Rotz. Das Vorgehen des Spitals sei zudem üblich, sagt Viviane Hösli, Regionalsekretärin beim Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD).

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