Umstrittener Freispruch weitergezogen

2018 hatte ein Genfer Klimaaktivist ein Bankgebäude der Credit Suisse mit roter Farbe beschmiert. Der Aktivist wurde vom Genfer Kantonsgericht freigesprochen, nun muss das Bundesgericht über den Fall urteilen. Die CS und die Genfer Staatswanwaltschaft haben Rekurs gegen den Freispruch eingelegt. Man respektiere zwar das Recht auf freie Meinungsäusserung, dulde aber keine Sachbeschädigung. Das Bundesgericht muss sich in den nächsten Monaten noch mit einem ähnlichen Fall beschäftigen: 12 Klimaschützer, die in Lausanne als Tennisspieler verkleidet Räumlichkeiten der CS besetzt hatten, klagen dort gegen ihre Verurteilung durch das Kantonsgericht.

Quelle:swisstxt
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