Umfahrung Unterägeri deutlich später

Im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2015 – 2018 wird der Zuger Richtplan angepasst. Dabei wird die Umfahrungsstrasse Unterägeri in die dritte Priorität zurückgestuft.

Die Umsetzung von Massnahmen des Entlastungsprogrammes 2015 – 2018 bedingt Anpassungen des kantonalen Richtplans. Betroffen davon sind die beiden Hauptkapitel Landschaft und Verkehr. Dabei werden drei Waldnaturschutzgebiete, das Littibachtobel, das Lorzentobel und Eggbärneren aus dem kantonalen Richtplan gestrichen, wie der Kanton Zug mitteilt.

Zudem kommt es zu einem Aufschub des Projektes «Neubau Umfahrung Unterägeri». Im Richtplan ist der Auftrag vermerkt, dass der Kanton verschiedene Varianten zu untersuchen habe und dem Kantonsrat bis spätestens 2016 die Bestvariante unterbreiten müsse. Die Frist für diesen Auftrag soll nun bis 2024 verlängert werden. Dadurch verschiebt sich die Umfahrung Unterägeri von der Priorität 2 (Baubeginn bis 2024) in die Priorität 3 (Baubeginn nach 2024).

Zuletzt soll auch das kantonale Wanderwegnetz im Rahmen des regierungsrätlichen Entlastungprogrammes in der Netzlänge und Netzdichte reduziert werden. Dabei bleibe der prozentuale Anteil der Wege auf Hartbelägen konstant, verringert sich jedoch in seiner absoluten Grösse. Der Bericht und die Richtplanbeschlüsse können entweder im Internet oder vom 8. August bis 7. Oktober 2015 während Bürozeiten beim Amt für Raumplanung an der Aabachstrasse, sowie bei allen Einwohnergemeinden eingesehen werden.

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