Patient tötete Zimmergenossen

Tötungsdelikt in der Klinik St. Urban: Strafbefehl gegen Arzt erlassen

Die Tat ereignete sich im April 2017 in der Klinik St. Urban. (Bild: zvg)

Die Staatsanwaltschaft ist zum Schluss gekommen, dass der Tod eines Patienten im April 2017 vermeidbar gewesen wäre. Der 85-Jährige war von seinem Zimmergenossen so schwer verletzt worden, dass er kurz darauf starb. Der diensthabende Arzt hatte aus Sicht der Staatsanwaltschaft damals Fehler gemacht, die die Tat begünstigte.

Gegen einen Arzt der psychiatrischen Klinik St. Urban ist ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen worden. Die Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, dass er eine Mitverantwortung am Tod eines Patienten trägt, wie sie in einer Mitteilung schreibt.

Die Tat ereignete sich am 14. April 2017. Ein Patient verletzte seinen 85-jährigen Zimmergenossen derart schwer, dass er noch in der Nacht starb. Der Täter ist vor rund einem Jahr bereits vom Kriminalgericht verurteilt und als schuldunfähig eingestuft worden (zentralplus berichtete). Für ihn wurde eine stationäre Massnahme angeordnet, wogegen er Berufung eingelegt hat. Das Kantonsgericht befasst sich am Dienstag mit dem Fall.

Verfahren gegen damaligen Chefarzt eingestellt

Doch nicht nur gegen den Täter selbst wurde ermittelt, auch der damalige Chefarzt der Psychiatrie und den diensthabenden Arzt wurde eine Untersuchung eingeleitet. Ihnen wurde vorgeworfen, dass sie als Verantwortungsträger und Mitarbeiter der Klinik die Tötung des Patienten mitverursacht haben. So stand die Frage im Raum, ob es ein Fehler war, den akut psychotischen Mann bei der Aufnahme in ein Doppelzimmer einzuweisen. Generell wurde untersucht, ob beim Aufnahme- und Verteilungsverfahren Mängel bestehen.

Bei der Organisation und den personellen Ressourcen konnte die Staatsanwaltschaft Sursee jedoch keine feststellen. Das Verfahren gegen den ehemaligen Chefarzt wurde deshalb eingestellt.

Einsprache gegen Strafbefehl erhoben

Anders sieht es beim damals diensthabenden Arzt aus. Die Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, dass es bei der Aufnahme des Täters zu «relevanten Versäumnissen» kam, wie es in der Mitteilung heisst. Das Tötungsdelikt wäre bei einer sorgfaltsgemässen Beurteilung beziehungsweise der Umsetzung entsprechender Massnahmen vermeidbar gewesen.

Der beschuldigte Arzt akzeptiert den Strafbefehl nicht und hat Einsprache erhoben. Nun muss sich das Bezirksgericht mit der Sachlage auseinandersetzen. Die beiden Entscheide sind noch nicht rechtskräftig. Für den damals diensthabenden Arzt gilt die Unschuldsvermutung.

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