SZ: Strafen wegen Ku-Klux-Klan-Auftritt

Die zwölf Personen, die an der Fasnacht in Schwyz als Ku-Klux-Klan verkleidet auftraten, haben sich nicht der Rassendiskriminierung schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaft erliess gegen sie aber Strafbefehle wegen grober Belästigung. Die Narrenfreiheit sei mit dieser Kostümierung überschritten worden, aber die Beteiligten hätten nicht beabsichtigt, Drittpersonen für das Gedankengut des Ku-Klux-Klan zu gewinnen, so die Staatsanwaltschaft. Die Betroffenen können innert zehn Tagen Einsprache gegen die Strafbefehle erheben und die Beurteilung durch das zuständige Gericht verlangen.

Quelle:swisstxt
SZ: Strafen wegen Ku-Klux-Klan-Auftritt
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon