An vielen Luzerner Volksschulen beginnt der reguläre Unterricht ab nächster Woche wieder. Falls nötig, kommen auch Masken zum Einsatz.
Back to School: Vielerorts wird ab dem 10. August wieder in den Klassenzimmern gebüffelt. Spätestens am 17. August starten die Luzerner Volksschulen ins neue Schuljahr 2020/21.
Auch das neue Schuljahr wird unter dem Einfluss der Corona-Pandemie stehen. Ziel ist es, so heisst es in einer Mitteilung des Kantons Luzern, «den Unterricht so regulär wie möglich zu gestalten und Ansteckungen mit dem Coronavirus zu vermeiden». Dazu dient das Rahmenschutzkonzept der Dienststelle Volksschulbildung, das für alle Volksschulen – Primar- und Sekundarschule – gilt. Darin werden etwa die Abstandsregeln, die individuellen Hygienemassnahmen und die Reinigungsintervalle geregelt.
Quarantäne gilt als entschuldigte Absenz
Schülerinnen und Schüler, welche die Ferien in Risikoländern verbracht haben, müssen sich nach ihrer Rückkehr in eine zehntägige Quarantäne begeben und dürfen den Unterricht nicht besuchen. Das Fernbleiben vom Unterricht aufgrund einer Quarantäne wird im Zeugnis als entschuldigte Absenz eingetragen. Während der Quarantäne besteht kein Anspruch auf Fernunterricht.
Masken nur im Ausnahmefall
Kann in der Sekundarschule zwischen Lehrperson und Lernenden der Abstand von 1,5 Metern während mehr als 15 Minuten nicht eingehalten werden, gilt die Empfehlung, dass Lernende und Lehrperson eine Schutzmaske tragen sollen.
Zum Schutz von besonders gefährdeten Lehrpersonen kann die Schulleitung im Ausnahmefall Lernende in der Sekundarschule anweisen, eine Maske zu tragen. Für Kindergarten und Primarschule gilt diese Empfehlung nicht, da Erfahrungen zeigen, dass sich Kinder bis 12 Jahre nur selten mit dem Virus anstecken, dieses auch kaum weitergeben und darum auch im öffentlichen Verkehr von der Maskenpflicht befreit sind.
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