Schweiz und IKRK erneuern ihr Abkommen

Die Schweiz und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz IKRK haben das Abkommen angepasst, das den rechtlichen Status des IKRK in der Schweiz regelt. Das IKRK hat seinen Sitz in Genf und ist der wichtigste Partner des Bundes im humanitären Bereich. Unter anderem sollen mit den Änderungen Opfer von bewaffneten Konflikten und deren Familien besser geschützt werden, teilte das Aussendepartement EDA mit. Konkret geht es um den Schutz von Dokumenten, Archiven und Mitteilungen. Darunter seien «äusserst sensible» Daten. Die neuen Bestimmungen stärkten die Unabhängigkeit und die Handlungsfähigkeit des IKRK, hiess es weiter.

Quelle:swisstxt
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