Reiseverbot für Flüchtlinge angepasst
Künftig kann anerkannten Flüchtlingen die Reise in einen Nachbarstaat ihres Heimatlandes verboten werden. Laut Mitteilung des Bundesrates tritt die neue Regelung ab dem 1. April in Kraft. Die Regelung soll verhindern, dass anerkannte Flüchtlinge in ihr Heimat- oder Herkunftsland zurückreisen, obwohl sie dort als verfolgt gelten. Das Parlament hatte Ende 2018 beschlossen, dass Heimatreiseverbot im Gesetz zu verankern und zu verschärfen. Ausnahmen zum Reiseverbot sind möglich, wenn ein Familienmitglied des anerkannten Flüchtlings schwer krank oder verstorben ist. Bewilligt werden können Reisen von maximal 30 Tagen.
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