Korporation Zug macht bei Neugestaltung des Brüggli-Areals vorwärts
Die Korporation Zug will das Brüggli-Areal mit dem beliebten Badegebiet und dem heutigen Campingplatz zügig weiterentwickeln. Mit einem Planungskredit von 300'00 Franken wird ein Ideen-Wettbewerb für die Nutzung und Gestaltung des Erholungsgebiets am Zugersee ausgeschrieben.
«Die Korporation Zug ist bestrebt, die Attraktivität des Gebietes Brüggli für die Zuger Bevölkerung zu steigern»: So definiert der Korporationsrat die Zielsetzung seines Antrag an die Genossenversammlung vom 21. Juni. Vorgesehen ist ein offener Ideen-Wettbewerb. Damit sollen «möglichst vielfältige und qualitativ hochstehende Lösungen» erreicht werden. Das Preisgeld soll 100'000 Franken betragen, für die Wettbewerbsbegleitung, die Juryentschädigung und Unvorhergesehenes sind 200'000 Franken vorgesehen.
Stadt und Kanton involviert
Der Wettbewerb werde nach Annahme des Kredits diesen Sommer möglichst rasch ausgeschrieben, wie Korporationspräsident Urban Keiser auf Anfrage ausführte. Unter dem Vorsitz der Korporation sollen sich Stadt und Kanton daran beteiligten – auch finanziell. Laut Urban Keiser haben sich die drei Parteien über das Vorgehen geeinigt.
Das Brüggli-Areal umfasst rund 33'500 Quadratmeter zwischen Bahnlinie und Seeufer. Davon sind rund 19'000 Quadratmeter im Besitz Korporation für Freihaltung im öffentlichen Interesse eingezont, rund 11'000 Quadratmeter für Camping. Die Zukunft des Campingplatzes war umstritten, seit längerer Zeit ist jedoch klar, dass dieses Jahr offiziell die zweitletzte Saison läuft (zentralplus berichtete).
Umsetzung der raumplanerischen Vorgaben
Unter Federführung des Kantons ist im Rahmen eines breiten Mitwirkungsverfahrens ein Leitbild für die Lorzenebene entwickelt und beschlossen worden. Die Nutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft, Naherholung und Naturschutz wurden dabei gegeneinander abgewogen. Geeignete Massnahmen flossen im Jahr 2013 in den kantonalen Richtplan ein. «Seit diesem Beschluss besteht ein behördenverbindlicher Auftrag, diese Vorgaben umzusetzen», begründet der Korporationsrat seinen Antrag.
In der Vorlage wird zusammengefasst, was das Leitbild und der Richtplantext definieren:
- Für mehr Platz zum Baden und Verweilen wird der Campingplatz in seiner heutigen Form (fixe Stellplätze) aufgehoben.
- Südlich der SBB-Geleise gilt künftig ein Fahrverbot für den motorisierten Individualverkehr und somit ist keine Parkierung mehr möglich. Damit wird eine Aufwertung für den Langsamverkehr erwirkt und mehr Freiraum für die Allgemeinheit geschaffen. Bestandteil dieser Verbesserung ist auch die Neugestaltung der SBB-Velo/Fussgänger-Unterführung entlang der neuen Lorze.
- Das Brüggli, mit den verschiedenen Nutzungen, wie es sich heute präsentiert, bleibt erhalten. Die verschie- denartigen Nutzungen (Surfen, Grillen, Baden, Volleyball, Kunst, niederschwelliges Campieren und so weiter) zeichnen das Brüggli als Erholungsraum aus.
- Es soll ein entsprechendes Infrastruktur-Angebot für die Naherholung geschaffen werden (Kiosk/Restaurant, WC- und Garderobengebäude, Duschen und so weiter).
- Der Seezugang über die ganze Länge ist zu verbessern.
Wie rasch die Ideen des Wettbewerbs – nach einer Annahme durch die Korporationsbürgerinnen und -bürger – umgesetzt werden können, hängt zu einem grossen Teil von der Stadt Zug ab. Sie muss für eine attraktivere Gestaltung des Brüggli die zonenplanerischen Grundlagen schaffen.