Regierungsrat beantwortet zwei Tempo-30-Vorstösse

Zwei Vorstösse forderten den Regierungsrat auf, Tempo 30 auf Kantonsstrassen einzuführen. Zunächst stellten Monique Frey (Grüne) und mitunterzeichnende Kantonsräte in einem Postulat den Antrag, Tempo 30 als Massnahme bei Lärmsanierungen für Kantonsstrassen zu prüfen. Daraufhin reichte Heidi Frey (CVP) und andere Kantonsräte eine Motion ein, die verlangte, dass auch in Ortszentren auf Kantonsstrassen Tempo 30 signalisiert werden kann.

Der Regierungsrat lehnt ersteres Postulat mit folgenden Gründen ab: Die verkehrsorientierten Strassen (Kantonsstrassen) haben laut Signalisationsgesetzgebung des Bundes generell Tempo 50 für einen fliessenden Verkehr. Eine Veränderung dieser Geschwindigkeit wurde in den bisherigen Lärmsanierungsprojekten verworfen, weil dies als nicht zweck- und verhältnismässig befunden wurde.

Der Regierungsrat fügte an, dass Temporeduktionen häufig keine oder nur geringe Verminderungen der Lärmbelastung zur Folge haben. So könnten Verminderungen von ca. 0,5 bis 2,5 Dezibel erwartet werden. Dies sei kaum spürbar. Temporeduktionen seien ausserdem nach Bundesrecht ohne bauliche Massnahmen nicht zulässig und deshalb mit hohen Investitionskosten verbunden.

Die Motion, die Tempo 30 auch in Ortszentren auf Kantonsstrassen verlangte, erklärte der Regierungsrat als Postulat für erheblich. Er wolle jedoch die Auswertung des einjährigen Pilotversuches in Rothenburg abwarten, wo anfangs April 2014 im Flecken eine Tempo-30-Zone testweise eingeführt wurde. Anschliessend sollen Handlungsgrundsätze für Ortsdurchfahrten im Kanton Luzern formuliert werden. 

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