Mehrere Delikte begangen

Zuger Polizei nimmt Dieb an seinem 60. Geburtstag fest

Was für ein Geburtstagsgeschenk: Die Zuger Polizei nimmt den Dieb an seinem 60. Geburtstag fest. (Bild: ber)

Ein Mann hat teure Spirituosen gestohlen sowie weitere Delikte begangen. An seinem 60. Geburtstag wurde er wiedererkannt und festgenommen. Inzwischen wurde der Mann verurteilt und aus der Schweiz ausgeschafft.

Ein Zuger Getränkehändler meldete am 27. Dezember 2022, gegen 13.30 Uhr, einen verdächtigen Mann bei der Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei. Er gab an, der Mann habe wenige Wochen zuvor im Geschäft teure Spirituosen gestohlen und er würde den Mann wiedererkennen. Die ausgerückten Polizisten kontrollierten den Verdächtigen. Die Ermittlungen ergaben, dass der 60-jährige Serbe im Juni und November 2022 in Buchs (SG), Zürich und Zug in Getränkehandlungen teure Spirituosen im Wert von über 6000 Franken gestohlen hatte.

Dieb war mit gefälschten Dokumenten in der Schweiz

Zum Zeitpunkt der Kontrolle stand der 60-Jährige zudem unter Kokaineinfluss. Zudem fanden die Einsatzkräfte in seinem Auto geringe Mengen von Marihuana, Haschisch und Kokain. Bei der Überprüfung seiner Ausweise stellten die Ermittler weiter fest, dass die Dokumente, eine kroatische Identitätskarte und ein kroatischer Führerausweis, gefälscht sind. Demnach ist der Delinquent zwischen Juni und Dezember 2022 mehrmals ohne gültigen Ausweis in die Schweiz eingereist.

Der Beschuldigte wurde verurteilt wegen mehrfachen Diebstahls, Fälschung von Ausweisen, mehrfacher Verletzung von Einreisevorschriften, Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Dieb inzwischen ausgeschafft

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug bestrafte den Serben mit einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen und einer Busse. Die Geldstrafe, die Busse und die Kosten, die ihm auferlegt wurden, belaufen sich insgesamt auf rund 6000 Franken. Bezahlt er die unbedingte Geldstrafe nicht, wird diese in eine sechsmonatige Freiheitsstrafe umgewandelt.

Das Amt für Migration belegte den 60-Jährigen zudem mit einem vierjährigen Einreiseverbot für die Schweiz und den Schengenraum. Er wurde inzwischen aus der Schweiz ausgeschafft.

Verwendete Quellen
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