Jetziges Gesetz ist gesetzeswidrig

SP Zug verlangt Änderung des Baugesetzes

Dem Kantonsrat soll nun möglichst schnell ein neues Bau- und Planungsgesetz vorgelegt werden. (Bild: zvg)

Gemäss einem jüngst gefällten Bundesgerichtsentscheid ist das Zuger Planungs- und Baugesetz bundesrechtswidrig, denn es sieht keine obligatorische Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen vor. Die SP Zug fordert nun in einer Motion, dass das Gesetz schnellstmöglich angepasst wird.

Durch das Bevölkerungswachstum nimmt auch der Bedarf an Wohnraum zu. Eine Möglichkeit, solchen Wohnraum zu schaffen, ist verdichteter und höher zu bauen. Wenn auf einem Grundstück höher gebaut werden darf (Aufzonung), dann nimmt der Wert des betroffenen Grundstückes unter Umständen substanziell zu. Das Bundesgesetz über die Raumplanung fordert, dass ein Teil des Mehrwerts, der ein Grundstück durch eine Planungsmassnahme und ohne Zutun des Grundstückeigentümers erfährt, abgeschöpft wird.

Im Kanton Zug gibt es aber Gemeinden, die eine solche Mehrwertabgabe bis heute nicht oder nur teilweise erheben. Ein neues Bundesgerichtsurteil bestätigt, dass diese Praxis bundesgerichtswidrig ist. Die SP fordert den Regierungsrat jetzt mittels Motion auf, dem Kantonsrat schnellstens eine bundesrechtskonforme Revision des Zuger Bau- und Planungsgesetzes vorzulegen.

Motion knüpft an SP-Initiative an

Vor rund einem Jahr hat die SP Kanton Zug bereits eine Initiative zur Thematik lanciert (zentralplus berichtete). Im Initiativtext enthalten ist auch eine Erhöhung der Mehrwertabgabe von heute 20 Prozent auf 30 Prozent. Eine Mehrwertabgabe soll auch bei Aufzonungen obligatorisch werden, fordert die Volksinitiative. Entstehende Mehreinnahmen sollen für den gemeinnützigen Wohnungsbau verwendet werden.

Verwendete Quellen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


1 Kommentar
  • Profilfoto von Hans Peter Roth
    Hans Peter Roth, 14.10.2022, 14:26 Uhr

    Wen wunderts? Der bürgerliche Regierungsrat des Kantons Zug fühlt sich vorzugsweise gegenüber den Besitzenden verpflichtet.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon