Asyslzentrum Baar: Gemeindepräsident wehrt sich

Happige Vorwürfe an Zuger Staatsanwaltschaft

Um diese Wiese geht's am Schluss. Hier soll das Asylzentrum in Baar entstehen. (Bild: wia)

Andreas Hotz, Baarer Gemeindepräsident, ist enttäuscht von der Zuger Staatsanwaltschaft: Diese hat das Verfahren zur Amtsgeheimnisverletzung im Fall des Baarer Asylzentrums eingestellt. Nun wirft Hotz der Staatsanwaltschaft vor, sie sei nicht mit dem notwendigen Feuer und Engagement an der Arbeit gewesen. Die Staatsanwaltschaft wehrt sich.

Gestern wurde bekannt, dass das Verfahren gegen Unbekannt wegen «Amtsgeheimnisverletzung» eingestellt wurde. Die Zuger Staatsanwaltschaft konnte keine Beweise finden, dass es im Zusammenhang mit dem geplanten Asylzentrum in Baar zu einer Amtsgeheimnisverletzung gekommen sei (zentralplus berichtete).

Andreas Hotz, Baarer Gemeindepräsident ist von diesem Ergebnis enttäuscht. Im Interview erklärt er, warum man in Baar ein anderes Resultat erwartet hat.

zentralplus: Was löst die Verfahrenseinstellung bei Ihnen aus?

Andreas Hotz: Ich bin von der Einstellungsverfügung enttäuscht, hatte ich doch erwartet, dass die Untersuchung Licht in die Angelegenheit hätte bringen können. Der Gemeinderat Baar würde gerne in Erfahrung bringen, welche Untersuchungshandlungen die verantwortliche Staatsanwältin an die Hand genommen hat.

Wir prüfen intern, ob wir zu solchen Informationen gelangen können. Persönlich hatte ich im Verlauf der letzten Monate nie das Gefühl, dass die Staatsanwaltschaft sich mit dem notwendigen Feuer und Engagement mit der Angelegenheit befasste.

«Ich bin nicht beunruhigt, jedoch nach wie vor enttäuscht, dass dieser Vorfall so geschehen ist.»
Andreas Hotz, Baarer Gemeindepräsident

Andreas Hotz

Andreas Hotz

zentralplus: Beunruhigt es Sie, nicht zu wissen, wie die Informationen an die Öffentlichkeit gelangt sind?
 
Hotz: Ich bin nicht beunruhigt, jedoch nach wie vor enttäuscht, dass dieser Vorfall so geschehen ist. Immerhin ist es der erste derartige Fall in meiner beinahe 14-jährigen Exekutivtätigkeit.
 
zentralplus: Hat dieser Fall nun Konsequenzen dafür, wie in der Gemeinde mit vertraulichen Informationen umgegangen wird?

Hotz: Für den Gemeinderat und die Baarer Verwaltung hat dieser Fall keine Konsequenzen. Nach wie vor gelten die ordentlichen Vorschriften betreffend Vertraulichkeit und Geheimhaltung. Mit Nachdruck ist darauf hinzuweisen, dass keineswegs feststeht, dass das «Leck» in Baar entstanden ist. Auch kantonale Instanzen waren in den Abklärungsprozess eingebunden.

zentralplus: Ist das Thema mit der Einstellungsverfügung nun vom Tisch?

Hotz: Nachdem der Gemeinderat Baar gegen diese Einstellungsverfügung kein eigenes Rechtsmittel besitzt, ist diese Angelegenheit aus unserer und rechtlicher Sicht wohl abgeschlossen.

Staatsanwaltschaft wehrt sich gegen die Vorwürfe

Die Staatsanwaltschaft lässt auf Anfrage verlauten, dass «die Untersuchung – entgegen den Vermutungen des Gemeindepräsidenten – speditiv, gewissenhaft und umfassend geführt wurde». Und wehrt sich gegen die Vorwürfe von Hotz.

Zur Klärung des Sachverhaltes seien zahlreiche Zeugen- und Auskunftspersonen einvernommen worden. Dabei hätten sich keinerlei Anhaltspunkte ergeben, dass eine Person, die dem Amtsgeheimnis untersteht, vertrauliche Informationen preisgegeben und sich dadurch strafbar gemacht hätte, sagt Judith Aklin, Kommunikationsverantwortliche der Zuger Strafverfolgungsbehörde. «Aus den Einvernahmen geht jedoch hervor, dass offensichtlich auch Personen, die nicht dem Amtsgeheimnis unterstehen, vom Projekt Kenntnis hatten.»

Keine kantonalen Instanzen in den Abklärungsprozess involviert

Um Informationen über die einzelnen Ermittlungshandlungen zu erhalten, müsste der Gemeinderat Baar bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug ein begründetes Gesuch um Akteneinsicht einreichen, erklärt Aklin zu den Absichten des Gemeindepräsidenten.

«Im Zusammenhang mit der Strafuntersuchung wurden auch Kantonsräte einvernommen.»
Judith Aklin, Kommunikationsverantwortliche der Zuger Strafverfolgungsbehörde

Hingegen dementiert die Staatsanwaltschaft die Aussage Hotz’, es seien auch kantonale Instanzen in den Abklärungsprozess eingebunden. Es seien aber im Zusammenhang mit der Strafuntersuchung unter anderem Kantonsräte einvernommen worden. Auch Manuela Weichelt-Picard, Zuger Regierungsrätin, bestätigt, dass keine kantonalen Instanzen in den Abklärungsprozess involviert gewesen seien.

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