Amtsgeheimnisverletzung beim Asylzentrum Baar

Staatsanwalt findet keine Beweise – Verfahren eingestellt

Hier soll im Herbst ein Asylzentrum entstehen. Was jedoch nicht geplant war: Dass die Bevölkerung via SVP-Leserbrief übers Projekt in Kenntnis gesetzt wird. (Bild: wia)

Ein Leserbrief hatte im August hohe Wellen geworfen: Thomas Aeschi schrieb darin gegen ein geplantes Asylzentrum in Baar an – von dem eigentlich noch niemand wissen sollte. Der Baarer Gemeinderat reichte Anzeige ein gegen Unbekannt. Sein Verdacht: Amtsgeheimnisverletzung. Jetzt ist das Ergebnis der Untersuchung da.

Der Ärger beim Baarer Gemeinderat war gross, als die Baarer SVP die Sache in die Medien trug: Von Amtsgeheimnisverletzung war die Rede. Der Vorwurf wog gerade kurz vor der Bundesratswahl schwer – Thomas Aeschi, der in einem Leserbrief als erstes über die geplanten Asylunterkünfte in Baar schrieb, stand zu diesem Zeitpunkt als SVP-Bundesratskandidat im Rennen.

Der Gemeinderat hatte Ende August Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass vertrauliche Informationen zu einer auf einem Privatgrundstück geplanten Asylunterkunft an die Öffentlichkeit gelangt seien. Nun ist klar: Die Staatsanwaltschaft konnte den Verdacht nicht erhärten. Sie hat das Verfahren eingestellt.

«Es kann sein, dass Personen schon von dem Projekt wussten, bevor es dem Amtsgeheimnis unterstellt wurde.»

Judith Aklin, Sprecherin der Strafverfolgungsbehörden

«Trotz umfassender Befragungen konnten wir eine Amtsgeheimnisverletzung nicht nachweisen», sagt Judith Aklin, Sprecherin der Zuger Strafverfolgungsbehörden. Sie könne nicht ausschliessen, dass auch andere Personen von der geplanten Asylunterkunft gewusst haben könnten, die nicht dem Amtsgeheimnis unterstellt sind. «Und für diese Personen ist es natürlich nicht strafbar, wenn sie diese Information weitergeben.»

Der Baarer Gemeinderat war von Anfang an davon überzeugt gewesen, dass es sich um eine Amtsgeheimnisverletzung handeln müsse. Hat er die Lage falsch eingeschätzt? Aklin: «Es kann sein, dass Personen schon von dem Projekt wussten, bevor es auf Stufe Gemeinderat behandelt und damit dem Amtsgeheimnis unterstellt wurde.» Die Staatsanwaltschaft ermittelt bei solchen Untersuchungen jeweils breit. «Die Strafuntersuchung lief gegen Unbekannt. Nun hat sich gezeigt, dass es keine Beweise für eine Amtsgeheimnisverletzung gibt.»

 

zentralplus hat bereits mehrmals über den Fall geschrieben:

-Asylzentrum Baar: Staatsanwältin eingesetzt

-Nur Gemeindepräsident Hotz war eingeweiht

«Wir sind sehr unaufgeregt»

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