Weil die Gesellschaft immer älter wird

Eltern-Bonus in der Politik: Wer Kinder hat, soll in Zug doppelt abstimmen

Politisch mitbestimmen ab Geburt? Diese Diskussion wird in Zug neu lanciert. (Symbolbild: Ben Wicks/Unsplash)

Die Demografie prägt auch die Demokratie entscheidend: Immer öfters bestimmen ältere Menschen den politischen Weg. Dem will der Zuger CVP-Kantonsrat Michael Felber Gegensteuer geben: Mit dem Stimmrecht ab Geburt. Die Idee ist nicht neu.

«Nur wer stimmt, wird gehört. Nur wer wählt, zählt.»

Dieser Überzeugung ist Michael Felber. Und für den Zuger CVP-Kantonsrat gehören auch die Minderjährigen dazu. «Kinder sollen im Kanton Zug zukünftig eine Stimme bekommen», schreibt er in einer aktuellen Interpellation. Darin bringt er das Thema Kinderstimmrecht aufs politische Parkett.

Eine Idee, die nicht neu, aber angesichts der demografischen Entwicklung von besonderem Interesse ist. Denn der Anteil der älteren Bevölkerung steigt. Haben sie in politischen Fragen unterschiedliche Meinungen, werden die Jungen oft überstimmt. Die Rede ist von einer Gerontokratie, der Herrschaft der Alten.

Gegen Ende 2050, so prognostiziert Michael Felber, wird die erwerbstätige Bevölkerung im Kanton Zug noch die Hälfte der Stimmbürger ausmachen. Dabei sind es gerade die jüngeren Generationen, die am längsten von den Entscheiden an der Urne betroffen sind.

Skeptiker sprechen von Familienbonus

Deshalb fordert Felber: Bei kantonalen und kommunalen Abstimmungen sollen Eltern für ihre Kinder abstimmen dürfen. «So wird für mehr Generationengerechtigkeit im demokratischen Betrieb gesorgt werden.» Und Eltern erlaube dies, ihre Kinder altersgerecht für politische Fragen zu sensibilisieren und ihre Haltung miteinzubeziehen.

Von der Regierung will der Zuger CVP-Politiker darum wissen, welche rechtlichen Grundlagen es für das Kinderstimmrecht beim Kanton und den Gemeinden bräuchte.

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  • Chancenlos! Diskutieren wir lieber über Stimmrechtsalter 16.

Menschen ab Geburt politische Rechte zu verleihen: Dafür setzt sich der Verein Kinderlobby seit Jahren ein. Ebenso schlug die liberale Denkfabrik Avenir Suisse dies vor einiger Zeit vor. Nach dem Brexit kam zudem die Diskussion auf, ob man die Stimmen der Jungen stärker gewichten oder Senioren ein «Stimmrecht light» verleihen will.

Bislang blieben die Bemühungen ohne handfesten Erfolg: Auf nationaler Ebene wurde 2010 letztmals ein Vorstoss für das Kinderstimmrecht abgeschrieben, ebenso scheiterten ähnliche Anliegen in den Kantonen.

Kritiker geben zu bedenken, dass das Stimm- und Wahlrecht nicht übertragbar sei. Das Kinderstimmrecht diskriminiere Kinderlose, die genauso zukunftsorientiert abstimmen könnten. In erster Linie würden einfach Eltern mehr Macht bekommen, ohne die Meinung ihrer Kinder – sofern sie diese überhaupt zum Ausdruck bringen – abbilden zu müssen. Dazu kommen Umsetzungsfragen: Theoretisch könnte beispielsweise eine 5-Jährige in ein Amt gewählt werden. Was, wenn der bürgerliche Vater die Meinung des rebellierenden Teenagers ignoriert? Und wer entscheidet, wenn sich die Eltern scheiden lassen?

Das Stimmrechtsalter ist kein Naturgesetz

Viele Fragen harren noch einer Antwort. Ab welchem Alter Schweizer abstimmen dürfen, wird derweil immer wieder neu verhandelt – zurzeit wird das Stimmrechtsalter 16 erneut aktiv diskutiert. Die staatspolitische Kommission des Ständerats hat kürzlich grünes Licht dafür gegeben. Entsprechende Diskussionen gab es in jüngster Vergangenheit auch im Kanton Luzern und Zug.

Es wäre nach 30 Jahren die nächste Anpassung der politischen Alterslimite: Die letzte erfolgte 1991. Zuvor durften nur über 20-Jährige in der Schweiz abstimmen oder wählen.

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