NR: SEM soll Mobiltelefone auswerten

Das Staatssekretariat für Migration SEM soll Mobiltelefone von Asylsuchenden auswerten dürfen, um die Identität der Personen festzustellen. Der Nationalrat hat eine entsprechende Gesetzesänderung mit 123 zu 65 Stimmen angenommen. Handys und andere elektronische Datenträger sollen aber nur dann ausgewertet werden dürfen, wenn die Identität der Asylsuchenden nicht anderweitig ermittelt werden kann. Asylsuchende müssen immer zuerst die Gelegenheit haben, von sich aus Angaben zur Nationalität, zur Identität oder zum Reiseweg zu machen. Mit der Änderung des Asylgesetzes soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Die Vorlage geht nun in den Ständerat.

Quelle:swisstxt
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