Verurteilung in Rekordzeit

Zuger Manteldieb muss ins Gefängnis

Plötzlich war der Kleiderbügel leer: Ein Mann hat in Zug einen teuren Damenmantel gestohlen. (Bild: Unsplash)

In der Zuger Innenstadt hat ein Mann am Freitag einen teuren Damenmantel gestohlen. Der Ladendieb wurde festgenommen und sogleich verurteilt.

2200 Franken kostete der Damenmantel, der am Freitagnachmittag in einem Kleidergeschäft in der Zuger Innenstadt gestohlen wurde. Nachdem der Diebstahl der Zuger Polizei gemeldet wurde, machten sich zivile Fahnder auf die Suche – und wurden beim Bahnhof Zug fündig

Ein 51-jähriger Mann entsprach der Beschreibung, die der Zuger Polizei vorlag. Nachdem der Bosnier vorläufig festgenommen wurde, gab er in der Befragung den Ladendiebstahl zu. «Weiter sagte er aus, absichtlich mit dem Zug nach Zug gereist zu sein, um hier Diebstähle zu begehen», wie es in einer Medienmitteilung heisst.

Verurteilt im Schnellverfahren

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verurteilte den Mann wegen Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz sowie wegen Diebstahls zu einer unbedingten Freiheitsstrafe. Das ist ungewöhnlich. Grundsätzlich hat bei kleineren Delikten eine Geldstrafe den Vorrang. Warum hat die Staatsanwaltschaft Zug hier anders entschieden?

«Der Beschuldigte wurde wegen gleichartiger Delikte schon mehrfach verurteilt und hat keine finanziellen Möglichkeiten, eine Geldstrafe zu bezahlen», schreibt dazu Sprecher Frank Kleiner auf Anfrage. Die Freiheitsstrafe von 70 Tagen sei nötig, um ihn von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten.

Recht auf einen Anwalt? Gilt hier nicht

Jemanden ins Gefängnis zu schicken ist die härteste Strafe, die unser Rechtssystem kennt. Geurteilt wurde vorliegend im Schnellverfahren, das heisst, es wurde keine Gerichtsverhandlung durchgeführt. Auch einen Anwalt hat der Mann nicht bekommen. «Das Gesetz sieht in dieser Konstellation keine zwingende Verteidigung vor», schreibt Kleiner dazu.

Drei Tage nach dem Diebstahl ist der Entscheid bereits rechtskräftig und der Mann befindet sich bereits im Strafvollzug.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Riccardo
    Riccardo, 14.11.2022, 13:59 Uhr

    Unglaublich warum gibt es keine Arbeitslager bei uns.

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    • Profilfoto von Brummbär
      Brummbär, 14.11.2022, 16:44 Uhr

      Genau, die 70 Tage kosten den Steuerzahler ca. CHF 28‘000. Ein nettes Sümmchen für Bett mit Vollpension.

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