Maskenpflicht bei Patientenbesuch

Zug beschliesst neue Corona-Massnahmen

Am Zuger Kantonsspital und allen anderen Zuger Spitälern und Heimen gilt ab Freitag eine Maskenpflicht für alle Besucherinnen. (Bild: zvg)

Der Zuger Regierungsrat hat neue Corona-Massnahmen beschlossen. Diese betreffen die Spitäler und Pflegeheime.

In allen Innenräumen von Zuger Spitälern, Kliniken und Pflegeheimen gilt ab dem kommenden Freitag eine Maskenpflicht. Dies hat der Zuger Regierungsrat beschlossen. Die Massnahme soll besonders gefährdete Personen besser vor dem Coronavirus schützen.

Die Maskenpflicht gilt für alle Besucherinnen und in sämtlichen Innenräumen. So gilt für die Besucher die Maskenpflicht auch in den Zimmern der Patienten oder Heimbewohnerinnen.

3G-Regel ab kommender Woche

Ab dem 27. Dezember gilt zudem für alle Besucher von Spitälern, Kliniken sowie Alters- und Pflegeheimen die 3G-Regel. Alternativ können die Besucherinnen einen negativen Test ohne Covid-Zertifikat vorweisen. Ausgenommen von dieser Regel sind Kinder unter 16 Jahren.

Der Regierungsrat ergänzt in seiner Mitteilung, dass verschiedene dieser neuen Regeln bereits jetzt in Spitälern und Heimen angewendet werden. Mit dem neuen Beschluss will der Regierungsrat darum sicherstellen, dass für alle Institutionen die gleichen Schutzbestimmungen gelten und kein Flickenteppich innerhalb des Kantons entsteht.

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