ZH-Obergericht verurteilt Aktivistin
Das Zürcher Obergericht hat den Freispruch für eine Klimaaktivistin gekippt. Es hat die 31-jährige Hebamme zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 100 Franken verurteilt.
Die Frau hatte 2020 gemeinsam mit anderen Aktivistinnen und Aktivisten die Zürcher Quaibrücke stundenlang blockiert und so den Tram- und Busverkehr gestört. Das Bezirksgericht Zürich hatte die Frau im letzten Jahr noch freigesprochen.
Weil der damals zuständige Richter mehrere Klimaaktivisten aus Prinzip freigesprochen hatte, kritisierte die Staatsanwaltschaft, der Richter sei befangen. Sie zog den Fall weiter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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