Westl. Kriegsbeteiligung durch Waffen?

Die Ausbildung ukrainischer Soldaten an westlichen Waffen kann einem Gutachten zufolge völkerrechtlich eine Kriegsbeteiligung darstellen. Die Waffenlieferungen an sich gelten demnach völkerrechtlich nicht als Kriegseintritt, «erst wenn neben der Belieferung mit Waffen auch die Einweisung der Konfliktpartei beziehungsweise Ausbildung an solchen Waffen in Rede stünde, würde man den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung verlassen». Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.

Quelle:swisstxt
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