Vor Bundesgericht wegen 1200 Franken

Wegen 1200 Franken hat die ETH Zürich bis vor Bundesgericht gegen die Stadt Zürich prozessiert. Nun hat sie verloren und muss die 1200 Franken zahlen. Streitpunkt war ein Stück städtischen Lands, das für eine ETH-Baustelle belegt wurde. Dabei nutzte die ETH ein Stück eines städtischen Areals von 69 Quadratmetern. Die Stadt Zürich stellte der ETH dafür eine Rechnung wegen «gesteigerten Gemeingebrauchs». Die ETH fand jedoch, dass sie nicht zahlen müsse und legte Rekurs ein. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Stadt Zürich die Gebühr zu Recht erhoben habe. Die ETH muss die 1200 Franken also bezahlen. Die Verfahrenskosten sind deutlich höher.

Quelle:swisstxt
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