Letzten Dienstag wurden die Luzerner Polizei-Chefs Adi Achermann und Daniel Bussmann vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Jetzt ist klar, das Urteil wird an die nächste Instanz weitergezogen.
Wie das Kantonsgericht diesen Donnerstag mitteilt, haben sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch der Privatkläger Berufung angemeldet. Polizeikommandant Adi Achermann und Kripo-Chef Daniel Bussmann waren diesen Dienstag vom Kantonsgericht vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden (zentralplus berichtete).
Der Staatsanwalt verlangte eine auf zwei Jahre bedingte Geldstrafe für beide Angeklagten. Diese hätte im Fall von Bussmann 240 Tagessätze à 280 Franken und bei Achermann 240 à 210 Franken betragen. Dazu wäre eine Busse von 1’000 Franken gekommen. Der Anwalt des Sohnes verlangte eine Entschädigung für seinen Mandanten in der Höhe von rund 55’000 Franken für die Unkosten des Verfahrens.
Nun entscheidet das Kantonsgericht
Der Anwalt des Privatklägers, Oskar Gysler, sagte im Anschluss an die Urteilsverkündung gegenüber den Medien, er könne das Urteil nicht nachvollziehen. «Meiner Meinung nach hat die Polizei nicht alle Optionen geprüft.» Er könne sich gut vorstellen, das Urteil weiterzuziehen. Nun herrscht Gewissheit darüber. Die nächste Instanz ist nun das Kantonsgericht.
Der ausserordentliche Aargauer Staatsanwalt Christoph Rüedi sagte: «Die Verhandlung hat gezeigt, dass es auf jeden Fall sinnvoll war, diesen Prozess zu führen.» Auch er hielt sich am Dienstag noch offen, ob er den Fall weiterzieht.
Bussmann und Achermann dürfen «heikle Einsätze» leiten
Justiz- und Polizeidirektor Paul Winiker hatte die vorsorglich erlassenen Massnahmen, die Bussmann und Achermann von heiklen Einsätzen suspendierte, am Dienstag per sofort aufgehoben (zentralplus berichtete). Er würde auch im Falle eines Weitezugs an diesem Entscheid festhalten, liess Winiker verlauten. Auf die Polizeiarbeit hat das nun folgende juristische Hickhack also keinen Einfluss mehr.
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