Uni-Kantone kein Anrecht auf mehr Geld

Der Bund muss den Universitätskantonen Zürich, Basel-Stadt und Basel-Landschaft keine Beiträge an die Betriebskosten zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Kantone abgewiesen, weil diese dadurch doppelt entschädigt würden. Zürich und die beiden Basler Halbkantone hatten für das Jahr 2016 beim Bund Beiträge in der Höhe von 111 Millionen, beziehungsweise 72 Millionen Franken beantragt. Sie hätten wegen einer Gesetzesänderung keine Zahlungen erhalten. Gemäss dem Bundesverwaltungsgericht haben die Kantone jedes Jahr Subventionen erhalten. Eine Auszahlung hätte eine doppelte Entschädigung zur Folge.

Quelle:swisstxt
Uni-Kantone kein Anrecht auf mehr Geld
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