Er darf nicht mehr praktizieren

Unbewilligte Demo für Ebikoner Arzt angekündigt

Die Massnahmen gegen das Coronavirus rufen auch Kritiker auf den Plan. (Bild: Adobe Stock)

Dem Ebikoner Arzt, der in den vergangenen Monaten immer wieder mit Kritik an den Corona-Massnahmen des Bundes aufgefallen ist, wurde die Bewilligung entzogen. Nun wird in den sozialen Medien zum Protest aufgerufen.

Unter anderem hatte der Arzt auch einen vermeintlichen Fall von tödlichen Impf-Nebenwirkungen in einem Altersheim gemeldet und öffentlich gemacht. Bereits Mitte Februar schloss der Kantonsarzt die Praxis des Arztes, welcher an Corona-Demonstrationen auftrat und unter anderem freizügig Masken-Dispensen erteilte, für eine Woche. Dies zeigten Recherchen der «Rundschau». Dies, weil er offenbar nicht mit Maske in seiner Praxis gearbeitet hatte.

Nun hat die Gesundheitsdirektion offenbar die Zulassung entzogen – will sich aber zum laufenden Verfahren derzeit nicht weiter äussern, genauso wenig wie der betroffene Arzt, der sich gerichtlich gegen die Anordnung wehren kann (zentralplus berichtete). Lautstark wollen hingegen die Unterstützer des Arztes ihrem Unmut Ausdruck geben: So soll heute um 19 Uhr eine Demonstration «als Solidarität» gegenüber dem Arzt stattfinden. Startpunkt ist gemäss einem Flyer, der in den sozialen Medien kursiert, der Schwanenplatz, ehe es über die Seebrücke auf der Bahnhofstrasse am Regierungsgebäude vorbei zurück in die Altstadt geht.

Eine Bewilligung für die Veranstaltung gibt es offenbar nicht, wie die Luzerner Polizei gegenüber verschiedenen Medien bestätigt.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Rudolf 1
    Rudolf 1, 02.03.2021, 05:32 Uhr

    Mit diesem Artikel haben Sie für eine unbewilligte Demonstration und die Missachtung der Pandemiemassnahmen geworben.

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 02.03.2021, 11:10 Uhr

      Danke für die kritische Rückmeldung. «Geworben» hat zentralplus aus meiner Sicht mit dem Artikel nicht – weder für die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration und noch für die Missachtung der Pandemiemassnahmen. Richtig ist, dass wir darüber informiert haben, dass eine Kundgebung geplant ist und die Organisatoren dafür keine Bewilligung eingeholt haben. Allerdings ist es gemäss bundesrichterlicher Rechtssprechung so, dass Spontandemos geduldet werden müssen. Eine solche liegt vor, wenn eine Kundgebung eine spontane Reaktion auf ein Ereignis ist – was vorliegend des Fall sein dürfte.

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  • Profilfoto von Tobias Mueller
    Tobias Mueller, 01.03.2021, 17:32 Uhr

    Für all jene, welche sich in unseren Tagen in einer «DDR 2.0» wähnen: Wenn dem wirklich so wäre, könnte solch eine unbewilligte Demonstration gar nicht erst angekündigt werden, ohne dass die Veranstalter (in DDR-Sprech «Rädelsführer») sofort verhaftet würden und für längere Zeit verschwänden. Zudem würde das Vorhaben von den Medien (der «Systempresse») sicherlich nicht kolportiert; schon gar nicht mit Ort- und Zeitgangabe.

    Es sind diese unfundierten, verzerrten, emotional gesteuerten Angstbehauptungen, welche eine nüchterne Kritik an bisweilen unsinnigen oder widersprüchlichen Massnahmen erschweren.

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