Suizidhilfe nicht immer vertretbar
Sterbehilfe sei bei urteilsfähigen Menschen nur vertretbar, wenn diese unerträglich unter den Symptomen oder Folgen einer Krankheit leiden. Zu diesem Schluss kommt die Ärztekammer, das oberste Organ der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH. Sie hat den zugehörigen überarbeiteten Richtlinien nun zugestimmt. Weiter müssten für ärztlich assistierte Suizidhilfe die Schwere des Leidens durch eine entsprechende Diagnose und Prognose erwiesen sein, andere Optionen erfolglos geblieben oder als unzumutbar abgelehnt worden sein. Eine ursprüngliche Form der überarbeiteten Richtlinien hatte die Ärztekammer 2018 noch abgelehnt.
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