Stadtrat für provisorische Car-Parkplätze

Im Rahmen der Grendelsanierung plant der Stadtrat in der Zeit zwischen Oktober 2014 und Januar 2015 drei provisorische Haltestellen für Cars am Schwanenplatz zu erstellen.

Ein Postulat der SP/JUSO-Fraktion forderte den Stadtrat auf, dass auf diese provisorischen Parkplätze verzichtet werden soll, sofern die Kosten für die Erstellung nicht «vollumfänglich von den nutzniessenden Anrainergeschäften übernommen werden». (zentral+ berichtete zu den Cars am Schwanenplatz)

Das Postulat wird vom Stadtrat nun abgelehnt. Der Stadtrat sagt, dass er grundsätzlich der Ansicht sei, dass Massnahmen zur Sicherstellung der Car-Parkierung von den Anrainern finanziert werden müssten. So gingen denn auch die Kosten für den Parkdienst am Schwanen- und Löwenplatz seit dem 1. Januar 2014 vollumfänglich zulasten der Anrainer.

Auf Provisorium geeinigt

Im Winter 2014/2015 seien aber im Bereich Grendel/Schwanenplatz umfangreiche Leitungserneuerungen geplant. Es handle sich dabei um ein Gemeinschaftsprojekt von ewl, REAL und der Stadt Luzern im Bereich Siedlungsentwässerung. Davon betroffen seien auch die Car-Anhalteplätze am Schwanenplatz.

Die Stadt Luzern, ewl und REAL sowie die Anrainer hätten sich für die Bauzeit auf ein Provisorium geeinigt, welches während vier Monaten einen Car-Anhalt am Schwanenplatz zum Aussteigen lassen der Touristinnen und Touristen vorsehen würde. Die vbl AG stehe der vorhandenen Lösung zwar nach wie vor skeptisch gegenüber, sie attestiere aber, dass die gewählte Lösung von den geprüften Varianten den Busbetrieb am wenigsten behindere, teilt die Stadt Luzern mit.

Verkehrsdienst kostet weniger als 200’000 Franken

Der Stadtrat stehe einerseits nach wie vor zu diesem Provisorium im Sinne einer Kompromisslösung und sei anderseits überzeugt davon, dass zur Wahrung der Verkehrssicherheit – insbesondere zum Schutz der Fussgängerinnen und Fussgänger – der Verkehrsdienst während der Bauzeit ausgebaut werden müsse. «Die geplante personelle Aufstockung des Verkehrsdienstes dürfte gemäss aktueller Schätzung weniger als die im Postulat erwähnten 200’000 Franken betragen», so der Stadtrat.

Die Aushandlung eines Kostenteilers zwischen den Anrainern und der Bauherrschaft (ewl, REAL und Stadt) sei den Partnern angekündigt worden. Sie werde im Frühjahr/Sommer 2014 unter Federführung der Stadt Luzern erfolgen.

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