Parlament sagt Ja zum Reglement

Stadt Zug schafft Ordnung im Hochhausbau

Das Stadtparlament hat an seiner ersten Sitzung nach den Sommferien das erste Zuger Hochhausreglement grundsätzlich begrüsst. Zug erhofft sich dadurch weniger «baulichen Wildwuchs» und hat Zonen mit Gebäudehöhen definiert. Bei einigen Punkten konnte man sich noch nicht einigen.

Die Stadt Zug gibt sich erstmals ein Hochhausreglement. Der Stadtrat hat es bereits genehmigt. Im Dezember 2015 informierte der federführende Vorsteher der Baudepartements, André Wicki, an einer Medienorientierung über die Stossrichtung. Das Reglement erhielt dabei Lob von Architektenseite (zentralplus berichtete).

Nun hat der Grosse Gemeinderat Zug (GGR) das Reglement in erster Lesung beraten, lange diskutiert und es schliesslich verabschiedet. Der Rat beurteilte das Reglement als positiven Schritt, um Ordnung und Verbindlichkeit in den Hochhausbau zu bringen.

«Man kann Hochhäuser mögen oder ablehnen – aber es wird sie auch in Zukunft geben», umriss Urs Bertschi (SP) als Präsident der Bau- und Planungskommission das Thema. Bereits heute ständen in der Stadt Zug 50 Häuser mit einer Höhe von mehr als 25 Metern – ohne Regulativ. Deshalb sei es höchste Zeit für klare Grundlagen.

Stadtrat André Wicki wies darauf hin, dass das Zuger Volk 2013 mit der klaren Annahme des kantonalen Richtplans ein Zeichen gegen eine weitere Zersiedlung gesetzt habe. «Hochhäuser bieten eine Möglichkeit dafür, die Zersiedlung einzuschränken», so Wicki.

Bau- und Planungskommission gefolgt

Die Bau- und Planungskommission (BPK) des Grossen Gemeinderates beriet den Vorschlag des Stadtrats in mehreren Sitzungen und verabschiedete die überarbeitete Version mit 5 zu 4 Stimmen. «Das Resultat scheint knapp, doch inhaltlich ist sich die Kommission grösstenteils einig», so Bertschi.  Das Resultat spiegle die Skepsis gegenüber dem horrenden Entwicklungstempo Zugs wider. Die Fraktionen übernahmen den BPK-Vorschlag grundsätzlich wohlwollend und auch der Stadtrat war einverstanden; Abweichungen äusserten sich später in der Detailberatung.

Hochhauszonen unbestritten

Das Reglement definiert vier Hochhauszonen und bestimmt damit, in welchen Stadtteilen Hochhäuser erstellt werden dürfen und wie hoch gebaut werden darf.

  • Im Zentrumsbereich, in den Gebieten rund um die Baarerstrasse sowie im östlichen Siemens-Areal können Bauten von maximal 60 Metern mit Ergänzungen bis maximal 80 Meter erstellt werden.
  • Im übrigen Siemensareal, im Feldpark und im Unterfeld sollen maximal 60 Meter hohe Häuser entstehen können.
  • In den Gebieten Herti, Riedmatt und Äussere Lorzenallmend sowie in der zweiten Reihe entlang der Baarerstrasse sind Bauten bis zu 50 Metern Höhe zulässig.

Im Rat war diese Einteilung prinzipiell unbestritten. Der Grosse Gemeinderat diskutierte die 80-Meter-Höhe in der Zone 1 und entschied, dass dort ausnahmsweise Häuser bis zu einer Höhe von 80 Metern erstellt werden dürfen. 

Diskutiert wurde auch über Dimensionen und Proportionen der Gebäude. Gewünscht sind laut dem Reglement gut proportionierte Gebäude – weder zu massig, noch zu klumpig und auch nicht überdimensioniert, ausgerichtet auf die Kleinräumigkeit Zugs. Das werde über die Grösse der Grundfläche und das Seitenverhältnis erreicht. Die BPK setzte die Grundfläche, den sogenannten «Footprint», auf 600 Quadratmeter fest. Das Seitenverhältnis sollte von 1:1 bis maximal 2:3 reichen.

Stadtrat will bei städtebaulich gelungenen Hochhäusern Ausnahme

Hier beantragte der Stadtrat eine Ergänzung: Bei besonders guten städtebaulichen Lösungen soll die maximale Fläche auf 900 Quadratmeter erhöht werden können. Als Beispiel nannte Stadtrat André Wicki den Technologie-Cluster der V-Zug. Die Diskussion brachte keine Einigung, weshalb der Rat das Thema nochmals zur Beratung in die BPK zurückgab.

Das Reglement wurde am Dienstag in erster Lesung verabschiedet. Es wird noch eine zweite Lesung geben.

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