«Unverhältnismässig»

Schulhaus Grenzhof wird doch nicht unter Schutz gestellt

Die Schulanlage Grenzhof wird nicht unter Schutz gestellt. (Bild: jal)

Die Stadt hat Recht bekommen: Das Bildungs- und Kulturdepartement hat die Unterschutzstellung für die Schulanlage Grenzhof aufgehoben. Damit kann das Gebäude abgerissen werden.

Die Dienststelle Hochschulbildung und Kultur wollte die Schulanlage Grenzhof in Littau 2018 unter Denkmalschutz stellen. Dagegen legte die Stadt Luzern jedoch Beschwerde ein. Sie wollte das Gebäude abreissen und beim Schulhaus Rönnimoos einen Neubau realisieren.

Jetzt hat das Bildungs- und Kulturdepartement (BKD) die Beschwerde gutgeheissen, teilte es am Mittwoch mit. Die Unterschutzstellung sei unverhältnismässig, so die Begründung. Die Anlage sei zwar ein einzigartiger Vertreter der Schulbau-Architektur aus den 60er-Jahren, wegen der Schadstoffbelastung wird sie aber aktuell und wohl auch in Zukunft nicht mehr als Schulgebäude genutzt (zentralplus berichtete). Eine Sanierung wäre zudem mit hohen Kosten und Unsicherheiten verbunden.

Eine Zusammenlegung der Schulstandorte Rönnimoos und Grenzhof sei zudem sinnvoll, da sich die beiden Schulen in unmittelbarer Nähe befinden. Weitere Gründe seien das öffentliche Interesse am gemeinnützigen Wohnungsbau und den finanziellen Interessen der Stadt. Sollte das Urteil nicht angefochten werden, tritt es nach 30 Tagen in Kraft.

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