Russland formell raus aus EGMR
Russland ist offiziell nicht mehr Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention. Bereits vor einem halben Jahr wurde Russland aus dem Europarat ausgeschlossen. Formell gültig ist der Austritt nun aber seit Freitag, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mitteilte. Dennoch sind am Gericht noch über 17’000 Klagen gegen Russland hängig. Laut Konvention sei Russland weiterhin vertraglich gebunden, die Urteile dieser verbliebenen Klagen umzusetzen. Das russische Parlament hatte jedoch vor einigen Monaten Gesetze erlassen, wonach die russischen Behörden die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht befolgen müssen.
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