Rückführungen nach Kroatien zulässig
Der Grenzschutz in Kroatien gehe teils brutal gegen Asylsuchende vor und versuche, diese gar nicht erst ins Land zu lassen. Dieser Vorwurf steht schon länger im Raum. Dennoch will die Schweiz auch künftig Geflüchtete nach Kroatien zurückschicken.
Es handelt sich dabei um Personen, die gemäss Dublin-Abkommen ihren Asylantrag in Kroatien stellen müssen. Das Bundesverwaltungsgericht gibt dazu grünes Licht.
Die Vorwürfe an die kroatische Polizei, zu deren Umgang mit Flüchtlingen, würden wohl zutreffen. Gefährdet seien in der Regel aber nur Personen, die erstmals versuchten nach Kroatien einzureisen, so das Bundesverwaltungsgericht.
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