Rechte wollen Ablaufdatum für Gesetze

FDP-Kantonsrat Damian Hunkeler und seine Mitunterzeichner fordern in einer Motion ein Verfalldatum für Gesetze. Neue Gesetze sollen damit automatisch nach zehn Jahren wieder verfallen. Der Kantonsrat könne rechtzeitig vor Ablauf des Gesetzes die Gültigkeit um jeweils weitere zehn Jahre verlängern. Nun hat die Regierung zum Vorstoss Stellung genommen.

«In der Privatwirtschaft sei es undenkbar, dass man interne Vorschriften und Reglemente nicht einer periodischen Überprüfung unterzieht», begründet Damian Hunkeler seinen Vorstoss. Anders sei das bei kantonalen Gesetzen und Verordnungen. «Bei diesen wird erst auf grossen Druck oder nach dem Einreichen von Motionen oder Postulaten geprüft, ob Anpassungsbedarf besteht oder ob die Gesetze und Vorgaben noch zeitgemäss sind.» Missstände können so ausgesessen werden, meint Hunkeler. Nur mit der Einführung eines Verfalldatums könne der Zunahme von staatlichen Regelungen und Einschränkungen Einhalt geboten werden. Unterzeichnet wurde Hunkelers Vorstoss von Kantonsräten der FDP- und SVP-Fraktion.

Diesen Dienstag hat die Luzerner Regierung zum Vorstoss schriftlich Stellung genommen. «Die Befristung von Erlassen ist grundsätzlich ein akzeptiertes Instrument der Rechtsetzung», schreibt sie. Es stehe dem Gesetzgeber frei, Gesetze bloss befristet zu erlassen. Das Anliegen der Motion könne deshalb vom Kantonsrat direkt umgesetzt werden. «Dazu bedarf es weder der Schaffung neuer, noch der Änderung geltender gesetzlicher Grundlagen», so die Regierung.

Forderung ist nicht neu

Die Forderung nach einem Verfalldatum für neue und überarbeitete Gesetze sei als Instrument gegen eine zunehmende Regulierungsdichte nicht neu, weiss die Regierung. Die Idee dahinter sei, dass neue Regulierungen zunächst nur auf Probe erlassen werden. Die befristete Gesetzgebung soll sicherstellen, dass Erlasse periodisch überprüft und an aktuelle Entwicklungen angepasst werden. Erfahrungen aus anderen Ländern hätten aber gezeigt, dass Befristungspflichten erheblichen bürokratischen Aufwand verursachen, begründet die Regierung. Sie führen aber nur in den wenigsten Fällen dazu, dass Rechtsnormen vor Ablauf der Befristung kritisch hinterfragt werden.

Die Luzerner Regierung ist der Ansicht, dass viele Bereiche kein Befristungspotential aufweisen. Das liege vor allem daran, dass die meisten Regulierungen im Interesse der Rechtssicherheit auf Dauerhaftigkeit angelegt sind und oftmals dem Vollzug von Bundesrecht dienen. Denkbar sei eine Befristung von Gesetzen dann, wenn es sich um zeitweilig auftretende Probleme oder Probleme, die durch andere geeignete Massnahmen nach einer bestimmten Zeit dauerhaft gelöst werden können, handelt.

«Befristung angesichts der Komplexität falsch»

Die Prüfung der Befristung von Gesetzen ist eine Daueraufgabe im Rahmen der Rechtssetzung und der mit ihr betrauten Organe. Es soll nur so viel und nur solange wie nötig reguliert werden. Wir erachten es jedoch für falsch, die Befristung von Gesetzen grundsätzlich zu fordern. Eine automatische Ausserkraftsetzung von Gesetzen ist angesichts der heutigen Kom- plexität und Vernetzung der gesellschaftlichen Probleme und der Rechtsordnung nicht zu verantworten.

Sind befristete Erlasse nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel, werde die Rechtsordnung zudem hinsichtlich der Geltung der einzelnen Gesetze unübersichtlich. Die Rechtssicherheit gehe verloren und es entstehe der Eindruck einer Gesetzgebung auf Probe. «Eine solche radikale Regelung halten wir nicht für sinnvoll», hält die Regierung fest.

Diese Ausführungen würden zeigen, dass das Anliegen einer periodischen Überprüfung von Gesetzen zwar durchaus berechtigt sei, den vorgeschlagenen Weg hält die Regierung aber für unzweckmässig. Um die Entscheidgrundlagen für den Kantonsrat zu verbessern, will die Regierung die Möglichkeit der Befristung von Gesetzen nun in die Richtlinien über die Gesetzestechnik einfliessen lassen. Sie beantrag die Motion als Postulat zu überweisen.

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