Prämien: Kinder nicht mehr belangt

Wenn Eltern die Krankenkassenprämien ihrer minderjährigen Kinder nicht bezahlen, sollen diese nicht mehr belangt werden können. Was das Parlament im März 2022 bereits beschlossen hat, will der Bundesrat nun in die Verordnung über die Krankenversicherung schreiben. Die Landesregierung hat die entsprechende Änderung in die Vernehmlassung geschickt. Weiter soll geregelt werden, dass die Krankenversicherer neu höchstens zwei Betreibungen pro Jahr und säumige versicherte Person durchführen dürfen. So sollen die Betreibungskosten gesenkt werden. Geregelt werden sollen zudem etwa auch die Kosten für Mahnungen und Zahlungsaufforderungen der Versicherer.

Quelle:swisstxt
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