Parlament will keinen Maximal-Steuerfuss

Wenn eine Luzerner Gemeinde Hilfe vom Kanton beanspruchen will, muss sie die Steuern erhöhen. Der Kantonsrat hat die Forderung nach einem Maximalsteuerfuss mit 60 zu 52 Stimmen abgelehnt.

In der Praxis besteht für den Kanton Luzern ein Maximalsteuerfuss von 2,4 Prozent für die Gemeinden. Im Februar gab der Kanton bekannt, dass er künftig eine Erhöhung des Steuerfusses auf 2,6 Einheiten verlange, falls eine Gemeinde in Schwierigkeiten gerät und finanzielle Unterstützung beantrage.

Marlis Roos (CVP, Menznau) verlangte daraufhin mit einem Postulat, dass Gemeinden, die einen kantonalen Sonderbeitrag beanspruchen wollten, ihren Steueruss nicht über den aktuell höchsten Gemeindesteuerfuss anheben müssten. Dies hätte bedeutet, dass die notleidenden Gemeinden ihren Steuerfuss bei 2,4 Einheiten hätten belassen könnten.

Andere Parlamentarier warfen der Regierung vor, dass sie die Spielregeln seit 2002 geändert habe. Regierungsrätin Yvonne Schärli wies dies zurück. Die betroffenen Gemeinden seien frühzeitig informiert gewesen, dass sie auch eine Steuererhöhung erwägen müssten, sagte sie.

Für die Ratslinke ist ein Grund für die finanzielle Notlage gewisser Gemeinden die kantonale Steuerpolitik. Felicitas Zopfi (SP, Luzern) sagte, wer Geld wolle, müsse mit den Steuern rauf. Regierungsrätin Schärli wies darauf hin, dass das Parlament in der Vergangenheit die Sonderbeiträge, die der Kanton den Gemeinden gezahlt habe, immer wieder kritisiert habe. Der Kantonsrat lehnte in der Folge das Postulat mit 60 zu 52 Stimmen ab.

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