Parlament stimmt Kompromiss zu

Gute Neuigkeiten für die Luzerner Gemeinden: Sie können die Gelder, die sie bis Ende 2011 für nicht erstellte Schutzräume eingenommen haben, vorläufig behalten. Der Kantonsrat hat heute einer Gesetzesrevision in erster Lesung zugestimmt. 

Anlass der Revision war die Reorganisation des Zivilschutzes durch den Bund. Davon betroffen sind auch die Ersatzbeiträge für Schutzräume. Diese Abgabe muss von Bauherren bezahlt werden, die keine Schutzräume erstellen, weil in einer Gemeinde bereits genügend Schutzplätze vorhanden sind.

Gemäss dem neuen Bundesrecht sollen die Abgaben nicht mehr an die Gemeinden gehen, sondern an die Kantone. Damit soll ein innerkantonaler Ausgleich ermöglicht werden. Ein Kanton kann dank den Geldern in Gemeinden, in denen wenig gebaut wird und die nicht genügend Schutzräume haben, für ausreichend öffentliche Schutzräume sorgen.

Der Kanton Luzern muss deshalb festlegen, was mit den Abgaben passiert, die vor 2012 an die Gemeinden geflossen sind. Der Kantonsrat ist dabei heute dem Regierungsrat gefolgt. In der Gesamtabstimmung nach erster Lesung wurde das neue Regime zur Verwendung der Ersatzbeiträge mit 88 zu 23 Stimmen gutgeheissen.

Die Kantonsregierung hatte vorgeschlagen, dass die Ersatzbeiträge noch für 15 Jahre bei den Gemeinden verbleiben sollen. In der Vernehmlassung war die Alternative, dass die kommunalen Gelder sofort an den Kanton zu überweisen wären, durchgefallen.

Gelder aus dem kantonalen Topf erhält eine Gemeinde gemäss des revidierten Gesetzes erst, wenn ihr eigener erschöpft ist. Die Gemeinden können die von ihnen verwalteten Ersatzabgaben zudem nicht nach Belieben ausgeben, sondern nur auf Gesuch hin mit Bewilligung des Kantons.

 

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