Mehr Geld für den Zuger Sport

Der Zuger Anteil am Gewinn aus Schweizer Sportwetten soll sportlicher bewirtschaftet werden. «Mehr Geld für den Zuger Breiten- und Spitzensport», fasst Bildungs- und Sportdirektor Stephan Schleiss das Ergebnis der Anpassung der Verordnung zum «SWISSLOS-Sportfonds», wie der Sport-Toto-Fonds neu heisst, zusammen. «Der Sportfonds wird sportlicher bewirtschaftet», so Bildungsdirektor Schleiss, «es werden mehr Mittel an die Vereine überwiesen.»

Die Anpassung erfuhr in der Vernehmlassung von den Sportvereinen und -verbänden, aber auch von den Gemeinden breite Zustimmung, schreibt das Amt für Sport in einer Medienmitteilung. Die neue Verordnung tritt rückwirkend per 1. Januar 2015 in Kraft.

Mehr Geld für die Breite

Die Zuger Sportvereine erhalten mehr Geld aus dem SWISSLOS-Sportfonds, so das Amt für Sport. Neu sollen 60 Prozent (bisher 50 Prozent) des Sportanteils an den SWISSLOS Geldern via Jahresbeiträge an die Sportvereine ausgeschüttet werden. 2015 können so rund eine Million Franken an die Sportvereine überwiesen werden. Jugendlager der Zuger Sportvereine von mindestens drei Tagen Dauer erhalten statt zwanzig Franken neu fünfzig Franken pro Teilnehmerin oder Teilnehmer (unter 20-jährig). Neu können Zuger Sportvereine und -verbände für die Aus- und Weiterbildung ihrer Kader (Vorstandsmitglieder, Trainer, Schiedsrichter etc.) einen Maximalbeitrag von 6000 Franken pro Jahr erhalten (20 Prozent der ausgewiesenen Kosten), falls diese Ausbildung von keinem anderen Sportförderer (BASPO, Swiss Olympic, Sporthilfe, nationaler Verband) mitfinanziert oder organisiert wird. Zuger Sportvereine und -verbände können für ihre Teilnahme an internationalen Wettkämpfen Beiträge von maximal 10’000 Franken pro Jahr be- antragen. Infrastrukturprojekte von Zuger Sportvereinen können statt wie bisher mit maximal 50’000 Franken neu mit maximal 250’000 Franken unterstützt werden. Damit werde ein substantieller Beitrag an die vereinseigene, sich nicht im Besitz der Gemeinden oder des Kantons befindende Sportinfrastruktur geleistet. Um einzelne Vereine nicht zu bevorzugen und den SWISSLOS-Sportfonds nicht zu «plündern», könne ein Verein inklusive all seiner Sektionen und Untervereinen innerhalb von fünf Jahren für alle seine Infrastrukturgesuche maximal 250’000 Franken erhalten, schreibt das Amt für Sport.

Mehr Geld für die Spitze

Verbände erhalten neu Beiträge für ihre Zuger Topsportlerinnen und -sportler, welche in verbandseigenen Leistungszentren trainieren. Ebefalls erhalten sie neu Beiträge für ihre Topathletinnen und -athleten, welche regelmässig im Zuger Verein trainieren und damit als Vorbilder zu Höchstleistungen motivieren, schreibt das Amt für Sport. thletinnen und Athleten können neu auch für die sportspezifische Aus- und Weiterbildung einen Maximalbeitrag von 3000 Franken erhalten (20 Prozent der ausgewiesenen Kosten), falls sie sich mit einer Swiss Olympic Card und sehr guten Resultaten für eine Teilnahme an Olympia, WM, EM und Schweizermeisterschaften qualifizierten. Einzelsportlerinnen und Einzelsportler können für ihre Teilnahme an internationalen Wettkämpfen Beiträge von maximal 3000 Franken pro Jahr beantragen, falls sie Mitglied eines Nationalkaders sind.

Mehr Geld für Sportfeste

Für Grossanlässe mit hoher Attraktivität für die Zuger Bevölkerung legt der Regierungsrat eigene Bemessungskriterien für die Ausrichtung eines Beitrags fest. Die Sportkommission küre jeweils für zwei Jahre maximal zehn traditionell verankerte Zuger Sportveranstaltungen von gesellschaftspolitischer Bedeutung zu «Top Sportevent Zug». Die so ausgezeichneten Sportanlässe würden – zusätzlich zum bisherigen Beitrag – mit maximal 5000 Franken unterstützt. Die Sportkommission nominiere, der Regierungsrat wähle jährlich die Zuger Sportlerin, den Zuger Sportler oder die Zuger Mannschaft des Jahres, schreibt das Amt. Das Sportamt organisiert dazu die Anerkennungsfeier «Zuger Sportnacht».

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