Maskenpflicht an Schulen rechtens
Eine Maskentragpflicht an Schulen, auch für Fünft- und Sechstklässler ist zulässig. Das hat das Bundesgericht entschieden, im Fall einer Berner Schülerin. Geklagt hatte die Mutter einer Fünftklässlerin, die nach den Entscheiden der Berner Regierung ab Februar im Unterricht eine Maske tragen musste. Das Bundesgericht hält fest, die Maskenpflicht sei verhältnismässig. Vor allem sei sie eine mildere Massnahme als Schulschliessungen. Die Mutter hatte vergeblich argumentiert, der Schutz der Kinder sei Sache der Eltern. Und der Kanton Bern dürfe die Massnahmen des Bundes nicht verschärfen.
Quelle:swisstxt
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