Regierung legt Betreuungs- und Pflegegesetz vor

Luzerner Pflegheime sollen wirtschaftlicher werden

Das kantonale Pflegefinanzierungsgesetz soll revidiert werden, so will es der Kantonsrat. Die Regierung schlägt nun vor, es zu einem Betreuungs- und Pflegegesetz auszubauen. Der Kanton  soll die Bewilligung und die Aufsicht von Betreuungs- und Pflegeheimen übernehmen. Geht es nach dem Vorschlag der Regierung, sollen Kosten in der Pflege ausserdem vergleichbarer werden.

 Am 1. Januar 2011 ist in der Schweiz die neue Pflegefinanzierung in Kraft getreten. Nach ersten Erfahrungen hatte der Kantonsrat den Regierungsrat beauftragt, eine Revision des Pflegefinanzierungsgesetzes in die Wege zu leiten. Der Regierungsrat schlägt nun vor, das bestehende Gesetz zu einem Betreuungs- und Pflegegesetz auszubauen. Das teilt die Staatskanzlei mit.

Kanton will kommunale Pflegheime beaufsichtigen

Neben der Pflegefinanzierung soll neu auch die Bewilligung und die Aufsicht bei Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen sowie die Sicherstellung der Versorgung in der Alterspflege und -betreuung durch die Gemeinden im Gesetz geregelt werden. Diese beiden Punkte waren bisher Teil des Sozialhilfegesetzes. So würden Pflegeheime der Gemeinden künftig der Bewilligungspflicht des Kantons unterstehen. Damit würden diese nicht mehr von den selben Organisationen beaufsichtigt, die die Heime trägt.

Weiter sollen Tages- und Nachtstrukturen als besondere Form der ambulanten Pflege neu auch als Teil des Versorgungsauftrages im Gesetz verankert werden. Regierungsrat Guido Graf erklärt: «Das Gesetz umfasst bezüglich Bewilligung, Versorgung und Finanzierung die ganze Versorgungskette der Langzeitpflege.»

Weniger Menschen sollen ins Pflegheim

Gesetzlich geregelt werden sollen neu auch die Zuständigkeiten und das Verfahren bei der Pflegeheimplanung sowie beim Erlass der Pflegeheimliste. Die Pflegeheimplanung soll künftig alle acht Jahre erfolgen. «Gemäss dem Grundsatz ‹ambulant vor stationär› soll die Planung das Angebot der ambulanten Krankenpflege berücksichtigen, so dass pflegebedürftigen Menschen soweit machbar eine Pflege zuhause ermöglicht werden kann», führt Guido Graf aus.

Heime sollen vergleichbarer werden

Weiter schlägt der Regierungsrat einheitliche Kostenrechnungen und Leistungsstatistiken für Leistungserbringer vor. Regierungsrat Guido Graf betont: «Die Leistungserbringer in der Pflege sollen vergleichbarer werden, um eine höhere Kostentransparenz und folglich auch eine bessere Kostenkontrolle für die Gemeinden zu erreichen.»

«Auch in der Pflegefinanzierung soll der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit gelten.»

Guido Graf, Regierungsrat

Ferner soll das Recht der Gemeinden gestärkt werden, in die für die Bestimmung der Restfinanzierung erforderlichen Unterlagen Einsicht zu nehmen. Ebenso wird der Schutz von Gemeinden verbessert, welche das Wohnen im Alter fördern wollen. «Auch in der Pflegefinanzierung soll der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit gelten und gesetzlich klarer verankert werden», sagt Gesundheits- und Sozialdirektor Graf. Auf die Einführung kantonaler Maximaltarife für die Restfinanzierung will der Regierungsrat verzichten.

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