Ärztliches Attest verweigert

Luzerner Maskenverweigerer landet vor Bundesstrafgericht

Im Februar galt im ganzen Bahnhof Maskenpflicht, doch längst nicht alle haben sich daran gehalten. (Bild: Leserbild)

Ein Vater ist am Bahnhof Luzern ohne Maske erwischt worden. Gegenüber der Bahnpolizei hat er sich geweigert, sein ärztliches Attest vorzuweisen. Die SBB haben Anzeige bei der Bundesstaatsanwaltschaft eingereicht: Sie werfen dem Luzerner Hinderung einer Amtshandlung sowie Missachten der Covid-Massnahmen vor.

Ein Mann ist im Februar mit seinem dreijährigen Sohn im Bahnhof Luzern unterwegs. Obwohl damals Maskenpflicht galt, war er ohne unterwegs. Die Transportpolizei der SBB hat ihn darauf angesprochen und nach einem ärztlichen Maskendispens verlangt. Wie «CH Media» schreibt, habe der Gitarrenlehrer erst nach über 20 Minuten und nach Eintreffen der Luzerner Polizei das Attest vorgewiesen. Zuvor habe er zudem zu schreien begonnen und versucht, vor der Kontrolle zu fliehen.

Beschuldigter wirft Überschreiten der Kompetenz vor

Der Beschuldigte hat den Strafbefehl der Bundesstaatsanwaltschaft angefochten. In seiner Verteidigung betonte der Mann, dass er der Bahnpolizei zu Beginn der Kontrolle ein Rechtsattest eines Anwaltes vorgelegt hatte. Dieses wurde von den drei Transportpolizisten jedoch nicht akzeptiert. Mit der Begründung, solch ein Attest könne jeder aus dem Internet herunterladen. Damit hätten sie klar ihre Kompetenzen überschritten, wirft die Verteidigung der SBB vor.

Weiter wiesen die Bahnpolizisten den Beschuldigten darauf hin, dass zur Dispensation ein ärztliches Attest nötig sei. Der Mann wollte seines jedoch nicht zeigen, da er seine Personalien nicht preisgeben wollte. Wie sich herausstellte, war der Maskenverweigerer ein Wiederholungstäter: Er wurde bereits einmal für das Nichteinhalten der Maskenpflicht gebüsst. Einen zweiten Strafprozess wollte er vermeiden, wie das Nachrichtenportal schreibt.

Der Beschuldigte warf den Polizisten vor, ihn «psychisch und physisch bedrängt» zu haben, wie das Nachrichtenportal schreibt. Zudem sei das Vorgehen der Transportpolizisten «rechtswidrig»: Die SBB hätte kein Recht, in ein ärztliches Attest einzusehen. Die Verteidigung plädierte deshalb auf einen Freispruch. Das Bundesstrafgericht wird den Fall in den nächsten Wochen bearbeiten und den Parteien das Urteil schriftlich mitteilen.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Kevin Piazza
    Kevin Piazza, 10.12.2021, 06:40 Uhr

    Schuldig.
    Die bussen solten hoch ausfallen das es edlich auch jeder versteht.

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