Luzerner Gerichte fordern mehr Personal

Kommen Straffällige zukünftig ungeschoren davon, weil die Gerichte keine Zeit haben, die Fälle zu bearbeiten. Dies könnte passieren, da die Fälle im Bereich Strafrecht ständig zunehmen. Deshalb ist ab 2017 ein Ausbau beim Kriminalgericht und ab 2018/2019 auch beim Kantonsgericht notwendig.

Das Gerichtswesen konnte im Jahr 2015 die anstehenden Fälle bewältigen. Im Bereich Strafrecht kommen immer mehr und umfangreichere Fälle vor Gericht. Dieser Trend wird auch in den nächsten Jahren anhalten, schreiben die Luzerner Gerichte in einer Mitteilung. Gründe sind die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative und der Aufbau der Abteilung Wirtschaftskriminalität bei der Luzerner Staatsanwaltschaft.

Notwendig ist daher ab 2017 ein Ausbau des Kriminalgerichts um zwei Richter- und zwei Gerichtsschreiberstellen. Ab 2018/2019 braucht auch das Kantonsgericht zusätzliche Mittel. Kantonsgerichtspräsident Dr. Marius Wiegandt sagt: «Das Risiko besteht, dass einzelne Verfahren ohne personellen Ausbau nicht fristgerecht abgeschlossen werden können. Muss ein Verfahren wegen Verjährung eingestellt werden, zahlt der Staat alle Kosten. Zudem muss die Strafe reduziert werden. Von den Sparanstrengungen würden jene profitieren, welche die Gesetze nicht respektieren. Das darf nicht sein.»

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