Leinenpflicht wird nun kontrolliert

Im letzten Jahr wurde im Kanton Luzern zum ersten Mal eine zeitlich begrenzte Leinenpflicht für Hunde eingeführt. Bald ist es wieder soweit: Zwischen dem 1. April und dem 31. Juli müssen Hundebesitzer ihre Hunde im Wald und am Waldrand an die Leine nehmen. Damit soll während der Hauptsetz- und Brutzeit verhindert werden, dass freilaufende Hunde Wildtiere hetzen und gar töten. Wie der Kanton Luzern in einer Medienmitteilung schreibt, waren die Erfahrungen aus dem Vorjahr positiv. «Viele Hundehalter hielten sich vorbildlich an die neue Regelung.» Doch leider habe es auch einzelne Personen gegeben, die sich nicht an die Leinenpflicht hielten. «Dieses Jahr wird daher die Einhaltung der Leinenpflicht kontrolliert», schreibt der Kanton. Die Einschränkung gelte aber nicht für Diensthunde des Polizei- und Rettungswesens, Herdenschutz- sowie Jagdhunde im Einsatz oder bei der Aus- und Weiterbildung.

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