Kantonsgericht weist Gutachter zurück

Bei der Aufarbeitung des Bergsturzes von Bondo/GR hat das Bündner Kantonsgericht einen von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagenen Gutachter zurückgewiesen. Es hält den Geologen für befangen.

Damit ist der Fall fünf Jahre nach dem Bergsturz wieder am Anfang, wie dem auf der Internetseite des Gerichts veröffentlichten Entscheid zu entnehmen ist. Bereits 2020 hatte das Bundesgericht das Kantonsgericht Graubünden zurückgepfiffen, als dieses die Strafuntersuchung wegen des Bergsturzes im Bergell 2017 einstellen wollte.

Beim Bergsturz vom 23. August 2017 am Piz Cengalo bei Bondo waren acht Menschen auf einem Wanderweg ums Leben gekommen.

Quelle:swisstxt
Kantonsgericht weist Gutachter zurück
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon