Ein guter Lehrabschluss reicht aus

Kanton Luzern schafft Prüfung für Berufsmaturität ab

Lernende, die nach ihrer Lehre die Berufsmaturität machen wollen, haben zukünftig weniger Hürden. (Bild: zvg)

Wollen Lernende nach ihrer Lehre die Berufsmaturität machen, reichen gute Noten künftig aus für eine Zulassung. Damit schafft der Kanton Luzern mehr Gleichstellung in der Ausbildung.

Weiterbildung ist heute das A und O. Das gilt auch für Lernende. Sie können bereits während der Lehre die Berufsmaturität (BM) lehrbegleitend absolvieren. Oder aber die Berufsmaturität auch als BM 2 nach ihrer Lehre angehen. So weit, so bekannt.

Allerdings gibt es einen kleinen Unterschied zwischen den beiden Ausbildungsgängen. Für die lehrbegleitende BM 1 ist keine Aufnahmeprüfung nötig, für die BM 2 allerdings schon. Nun hat der Kanton Luzern entschieden, die Berufsmaturität 2 der Berufsmaturität 1 in diesem Aspekt gleichzustellen.

Andere Kantone machen es vor

Der Kanton Luzern hat sich dabei an anderen Kantonen orientiert. Zürich, Ob- und Nidwalden haben gute Erfahrungen mit einer prüfungsfreien Zulassung für die Berufsmaturität 2 gemacht. Eine Prüfung sei für viele interessierte Lehrabgängerinnen mit guten Noten oft eine Hemmung.

Deswegen soll die Aufnahme in die BM 2 allein durch den Lehrabschluss geregelt werden. Voraussetzung ist neu ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnisses (EFZ) mit einem Notenschnitt von mindestens 5,0. Zudem darf der Abschluss nicht weiter als ein Jahr zurückliegen.

Allein die Ausrichtungen Wirtschaft und Dienstleistungen und Gestaltung und Kunst haben bereits etablierte Modelle, die so bestehen blieben. Im Wirtschaftsbereich ist die Zulassung bereits prüfungsfrei, für die Berufsmaturität Gestaltung und Kunst gilt wie zuvor das gestalterische Eignungsverfahren.

Mehr Durchlässigkeit bei den Ausbildungen

Mit der Änderung der Zulassungsverfahren will der Kanton Luzern die Berufsmaturität stärken und die Ausbildung für Lernende attraktiver machen. Da mit einer Berufsmaturität ein Zugang zu den Fachhochschulen möglich ist, und mit einer weiteren Passerelle auch der Zugang zu Universitäten, den Eidgenössischen Technischen Hochschulen oder Pädagogischen Hochschulen, wird so auch eine Weiterbildung oder Umschulung einfacher.

Deswegen sieht der Kanton Luzern darin auch einen Beitrag zur Deckung des Fachkräftemangels. Die neue Zulassungsregelung tritt per 1. September 2022 in Kraft und gilt für das Aufnahmeverfahren in die Berufsmaturität 2 für das Schuljahr 2023/24.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung des Kantons Luzern
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1 Kommentar
  • Profilfoto von Werni
    Werni, 08.07.2022, 07:00 Uhr

    «Für die lehrbegleitende BM 1 ist keine Aufnahmeprüfung nötig.»

    Das stimmt nicht, wenn man aus einem anderen Kanton kommt.

    Grundsätzlich ist es aber schon sinnvoll den Mathestoff für die Aufnahmeprüfung lernen zu müssen. Im KV hatte man ja bspw. keine.

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