In den Sommermonaten gilt in der Altstadt Sursee das Wochenend-Fahrverbot. Das Verbot gilt heuer vom nächsten Samstag an und endet am letzten Sonntag im September.
Das zeitlich befristete Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder gilt jeweils von Samstag ab 17 Uhr bis Montag um 6 Uhr, teilt die Stadtkanzlei Sursee mit. Von diesem Fahrverbot ausgenommen sind Busse im Linienverkehr, Taxis und Fahrten mit Spezialbewilligungen.
Parkverbot in der Oberstadt und beim Rathausplatz
Das Parkregime innerhalb der gesamten Zone 24 Altstadt basiert auf den Bestimmungen im Reglement über die Parkplatzgebühren der Stadt Sursee. Zusätzlich gilt während des Wochenend-Fahrverbots vom Samstag, 4. Mai 2019 bis Sonntag, 29. September 2019 ein generelles Parkverbot auf den Parkplätzen in der Oberstadt und beim Rathausplatz – auch jeweils vom Samstag ab 17 Uhr bis am Montag um 6 Uhr. Somit dürfen auch Inhaberinnen und Inhaber von Altstadtkarten (Dauerparkierkarten) diese Parkplätze während dieser Zeitspanne nicht nutzen.