Hürden bei behindertengerechtem ÖV

Bis Ende Jahr sollten behinderte Menschen überall in der Schweiz selbständig mit dem öffentlichen Verkehr reisen können. So steht es im Behindertengleichstellungsgesetz.

Es gebe nach wie vor Hürden, schreibt der Bundesrat in einem Bericht: Obwohl es in den letzten Jahren viele Anpassungen bei Haltestellen oder Fahrzeugen gegeben habe, werde der Zugang für Behinderte auch Ende 2023 noch nicht überall gewährleistet sein.

Bei den Bushaltestellen werden voraussichtlich zwei Drittel nicht den Vorgaben entsprechen. Bei den Bahnhöfen werden es etwa 40 Prozent sein. Teils müssen ÖV-Unternehmen dann Ersatzlösungen, wie die Hilfe des Personals, anbieten.

Quelle:swisstxt
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